Montag, 20. Juli 2009

Gewährleistungsrecht in Deutschland

Kann es sein, dass unser Gewährleistungsrecht eine riesengroße Volksverarxxxe ist? Auf meine freundliche Anfrage per Email, dass JM´s Kinderkamera nicht mehr funktioniere (Weihnachtsgeschenk 2008) und an wen ich mich bezüglich der Gewährleistung wende müsse - bislang war mir völlig klar, dass die Gewährleistung 24 Monate dauert - bekam ich die freundliche Antwort:

"die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24
Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate
verkürzt werden. Bis dahin galt bei Neuwaren eine Gewährleistungsfrist von 6
Monaten, eine Gewährleistung für gebrauchte Waren konnte vollständig
ausgeschlossen werden.

Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten
Geräts nunmehr 2 Jahre lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren, sofern
kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des Käufers wird in den
ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt
defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum
Übergabezeitpunkt noch nicht bestand.

Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich
die Beweislast um, d. h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe
einen Mangel aufwies. Dies gilt für neue wie gebrauchte Waren
gleichermaßen."


Übersetzt gesprochen heißt das also, es gibt keine Gewährleistung für 24 Monate, sondern lediglich für 6! Denn wie soll ich nachweisen, dass die Kamera jetzt nicht mehr geht, weil eigentlich von Anfang an ein Schaden bestanden hat, dieser nur auf Grund glücklicher Umstände nicht sofort dazu geführt hat, dass die Kamera nicht ging.

Freundlicherweise wurde mir jetzt aus reiner Kulanz doch noch geholfen, weil die sechs Monate erst am 12.06.2009 vorbei waren - aber HALLO. In Werbeslogans habe ich von der Beweislastumkehr nach 6 Monaten noch nichts gehört. Faktisch ist das absolut unmöglich, es sei denn man ist zufällig Sachverständiger von Beruf (oder kennt jemanden, der einer ist). Beides trifft auf mich leider nicht zu.

Bananenrepublik ohne Bananen eben, ich sag´s ja immer!

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